10 tokoll, sie habe dem Garagisten der I.________ GmbH mitgeteilt, dass es nicht ihr Personenwagen sei (pag. 72 Z. 66). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bezeichnete die Beschuldigte den Toyota Starlet ausdrücklich als «Mietwagen» (pag. 80 Z. 140). Auf Frage der Staatsanwältin, ob sie den Toyota Starlet habe verkaufen dürfen, erklärte die Beschuldigte «Nein. Es war nicht mein Auto. Es war einfach auf mich eingelöst, aber ich habe es ja noch nicht abbezahlt» (pag. 80 Z.144