Vielmehr geht aus den Aussagen vom G.________ und der Beschuldigten klar hervor, dass das Eigentum am Toyota Starlet nach Bezahlung der zehnten Rate à CHF 200.00 auf die Beschuldigte übergehen sollte. G.________ führte aus, dass der Personenwagen nach der zehnten Rate in den Besitz der Beschuldigten übergegangen wäre (pag. 68 Z. 29). Den Code 178 (Halterwechsel verboten) habe er leider nicht im Fahrzeugausweis eintragen lassen. Er sei den Vertrag in gutem Glauben eingegangen (pag. 68 Z. 68 f.; vgl. auch pag. 267 Z. 41 ff.). Hätte die Beschuldigte alle Raten bezahlt, hätte das Auto ihr gehört (pag. 267 Z. 25 f.). Das Eigentum hätte erst mit der letzten Zahlung übergehen sollen (pag.