6 zurückzuzahlen. Im Gegenzug zog sich G.________ als Straf- und Zivilkläger aus dem Verfahren zurück und erklärte sein Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung gegenüber der Beschuldigten (pag. 170). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab G.________ zu Protokoll, er habe weiterhin keine Ratenzahlungen der Beschuldigten erhalten (pag. 267 Z. 20, Z. 38). III. Rechtliche Würdigung