II. Sachverhalt und Beweiswürdigung Der Beschuldigten wird in Ziff. I. 3. der Anklageschrift vom 18. September 2015 (pag. 124 ff.) Veruntreuung, begangen in der Zeit von 27. März 2014 bis 11. September 2014 in F.________ und anderswo z.N. von G.________ zur Last gelegt. Die Beschuldigte soll den von ihr beim Geschädigten gemieteten Personenwagen Toyota Starlet, welcher bis zur Bezahlung der 10. Rate à CHF 200.00 im Eigentum des Geschädigten geblieben sei, verkauft und den Verkaufserlös für eigene Zwecke eingesetzt haben. G.________ sei dadurch ein Schaden von CHF 1‘800.00 entstanden (pag. 125).