Die Verteidigung hielt in der Berufungserklärung vom 6. Dezember 2016 fest, die Berufung umfasse auch den Zivilpunkt (pag. 340 f.). In ihrer Berufungsbegründung vom 10. April 2017 beantragte die Verteidigung demgegenüber die Feststellung der Rechtskraft des Zivilpunkts (pag. 368 f.). Soweit die Verteidigung vorbringt, über die Zivilklage gelte es nicht zu befinden, da zwischen der Beschuldigten und G.________ eine Vereinbarung abgeschlossen worden sei (pag. 371), kann ihr nicht gefolgt werden. Der Zivilpunkt (Ziff.