4 6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der beschränkten Berufung der Beschuldigten sind der Freispruch von der Anschuldigung des mehrfachen Diebstahls und des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie die Kostenfolge in Rechtskraft erwachsen (Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Die Verteidigung hielt in der Berufungserklärung vom 6. Dezember 2016 fest, die Berufung umfasse auch den Zivilpunkt (pag.