, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (davon Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 3'553.10) von total CHF 5'799.45 an den Kanton Bern; 1.2. die auf die Freisprüche entfallende amtliche Entschädigung für die Unterzeichnende auf CHF 3'553.10 bestimmt wurde, wobei der Kanton die Unterzeichnende für die amtliche Verteidigung von A.________ betreffend die Freisprüche mit CHF 3'553.10 zu entschädigen hat; 1.3. festgestellt wurde, dass der Zivilkläger C.________ seine Zivilklage zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann. 2. A.__