5. Anträge der Beschuldigten Fürsprecherin B.________ stellte und begründete in ihrer Berufungsbegründung vom 10. April 2017 namens der Beschuldigten folgende Anträge (pag. 368 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 12. August 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen des mehrfachen Diebstahls und des mehrfachen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen im Zeitraum vom 07. März 2014 - 30. Juli 2014 an der D.________(Strasse) in E.________(Ortschaft) zN von C.___