3. Beweisergänzung Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug der Beschuldigten eingeholt (pag. 354 ff.). 3 Der von der Verteidigung in der Berufungserklärung vom 6. Dezember 2016 gestellte Beweisantrag, die Beschuldigte sei nochmals einzuvernehmen (pag. 341), wurde mit Verfügung vom 14. Dezember 2016 abgewiesen (pag. 348 f.).