Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 16. November 2016 (pag. 335 f.) erklärte die Beschuldigte mit Eingabe vom 6. Dezember 2016 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Schuldspruch wegen Veruntreuung, die Anordnung der Rückversetzung, die Bemessung der bzw. die Ausfällung einer Strafe, die Kosten-, Entschädigungs- und Genugtuungsfolgen, den Zivilpunkt sowie die Verfügungen betreffend DNA-Profil und biometrische erkennungsdienstliche Daten (pag. 340 ff.).