III. und IV. erstinstanzliches Urteil). Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘801.60 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung; pag. 284, Ziff. V. erstinstanzliches Urteil). Im Zivilpunkt stellte die Vorinstanz fest, dass der Zivilkläger C.________ seine Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann. Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 286, Ziff. VII. erstinstanzliches Urteil).