Die Straf- und Zivilklägerin hat das Rechtsmittelverfahren mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 7. September 2016 eingeleitet und die Bestrafung des Beschuldigten verlangt. Sie ist mit ihrer Berufung infolge Nichteintretens vollumfänglich unterlegen. Die Straf- und Zivilklägerin trägt damit die Verteidigungskosten des Beschuldigten vollumfänglich.