20 Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist auszuführen, dass er verheiratet ist und zwei Kinder hat. Er ist Mediziner und ist selbständig für die T.________ AG tätig und ist zudem in einem 100%-Pensum bei H.________ in Frankreich angestellt. Das Bruttojahreseinkommen beträgt CHF 150‘000.00, seine Frau verdient monatlich CHF 5‘000.00 netto. (pag. 182 Z. 21 ff.). Der jüngere Sohn geht noch zur Schule, der ältere macht die Ausbildung und muss noch unterstützt werden (pag. 183 Z 1 ff.).