Erstens ist es notorisch, dass viele Personen noch immer ohne Sicherheitsgurte Auto fahren. Und zweitens ist es freilich stets zumindest theoretisch möglich, dass Autofahrer noch unkonventioneller – irgendwo in der Natur oder sonst wo – parkieren und dabei gleich noch einen Schaden verursachen. Des Weiteren ergibt sich nichts zu seinen Gunsten, wenn der Berufungsführer behauptet, zuhause Alkohol getrunken zu haben. Selbstverständlich kann er auch erst nach dem beendeten Alkoholkonsum – aus welchen Gründen und wohin auch immer – ins Auto gestiegen und gefahren sein.