Selbst unter grösstem beruflichen Stress und Zeitdruck ist es praktisch undenkbar, dass jemand ein Fahrzeug in nüchternem Zustand derartig schräg über zwei Parkplätze und zudem soweit nach vorne parkiert, dass das Trottoir davor bis auf rund 50 Zentimeter blockiert wird. Wenn der Berufungsführer vorbringt, er sei nicht angegurtet gewesen, was gegen eine Fahrt spreche, und der Wagen sei immerhin im Bereich der Parkplätze und nicht irgendwo in der Natur parkiert worden, so kann er daraus nichts für sich ableiten. Erstens ist es notorisch, dass viele Personen noch immer ohne Sicherheitsgurte Auto fahren.