35 Z 37). Insbesondere aber ist die Kammer überzeugt, dass der zweimal einschlägig vorbestrafte Berufungsführer das Fahrzeug nicht am Abend vorher und in nüchternem Zustand in dieser Art parkiert hat. Selbst unter grösstem beruflichen Stress und Zeitdruck ist es praktisch undenkbar, dass jemand ein Fahrzeug in nüchternem Zustand derartig schräg über zwei Parkplätze und zudem soweit nach vorne parkiert, dass das Trottoir davor bis auf rund 50 Zentimeter blockiert wird.