zu den Akten feststellen. Das Aussageverhalten des Beschuldigten hingegen war sehr inkonsistent und es finden sich viele Widersprüche innerhalb seiner Aussagen und zu den Aussagen der Zeugen. Der Beschuldigte passte seine Aussagen mehrfach am Stand des Verfahrens an und korrigierte bzw. änderte seine früheren Aussagen teilweise oder gänzlich.