Diese Aussage korrigierte er später bei der Staatsanwaltschaft und gab dort zu Protokoll, er habe etwas Wein und eine halbe Flasche Grappa getrunken. Dies entspreche auch etwa den Blutalkoholwerten (pag. 23 Z 62 f.). Wann er genau angefangen habe zu trinken, wisse er nicht mehr (pag. 22 Z 38 ff.). Andere Fragen, wie etwa, was er gegessen habe an jenem Abend, beantwortete der Beschuldigte diffus und sehr ungenau (pag. 22 Z 37 f.). Er habe wahrscheinlich etwas Kaltes gegessen und nichts gekocht. Seine Aussage zum Alkoholkonsum änderte der Beschuldigte zudem erst, als die Blutalkoholwerte vorlagen, er mithin annahm, dass seine ursprüngliche Angabe zu tief war.