Es wäre zur Unterstützung seiner Aussagen etwa sachdienlich gewesen, einen Nachweis für das Skype-Gespräch zu bringen. Diese Möglichkeit blieb ungenutzt. Das Skype-Gespräch sowie der geltend gemachte Zeitdruck werden deshalb alleine durch die Aussagen des Beschuldigten gestützt. Widersprüchlich sind die Aussagen des Beschuldigten auch bezüglich des Alkoholkonsums am fraglichen Abend. Gegenüber der Polizei gab er an, zwischen Mitternacht und 02:30 Uhr vier Gläser Grappa getrunken zu haben (pag. 20). Diese Aussage korrigierte er später bei der Staatsanwaltschaft und gab dort zu Protokoll, er habe etwas Wein und eine halbe Flasche Grappa getrunken.