14 digte selbst wollte die SMS einmal von seiner Wohnung aus geschrieben haben (pag. 22 Z 32). Dies ist aufgrund der vorliegenden Auswertungen der Telefonverbindungen und dem dort eruierten Standort des Beschuldigten eher unwahrscheinlich. Zudem befand sich das Handy nach Angaben des Beschuldigten gerade nicht in der Wohnung, sondern im Fahrzeug (pag. 22 Z 47 ff.). Dann wiederum wollte der Beschuldigte die SMS unterwegs verschickt haben (pag. 184 Z 2 ff.). War dies der Fall, war der Beschuldigte nicht wie ursprünglich ausgesagt um 20:00 Uhr Zuhause.