Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kann gesagt werden, dass der Beschuldigte sich in der Berner Innenstadt befand, als er den Anruf seiner Mutter entgegennahm, da der Anruf über die Antenne an der P.________-Gasse 14 abgewickelt wurde. Gemäss Aussagen des Beschuldigten befand er sich in der Nähe der Autogarage, als er den Anruf entgegennahm (pag. 185 Z 18). Betrachtet man die Antennendichte insbesondere der Berner Innenstadt, ist dies doch eher unwahrscheinlich. Um 20:41 wurde die SMS über die Antenne am G.________-Platz 7 versendet (pag. 95). Der Beschuldigte befand sich damit immer noch in der Innenstadt.