In diesem Fall wäre er für das geplante Skype-Gespräch jedoch nicht verspätet gewesen. Die Auswertungen des Mobiltelefons des Beschuldigten bestätigten, dass er sich am Nachmittag des 07.01.2016 in R.________ aufgehalten hatte (pag. 95). Spätestens um 19:55, als er einen Anruf seiner Mutter entgegennahm (pag. 185 Z 9 ff.), befand er sich in der Stadt Bern (pag. 95). Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kann gesagt werden, dass der Beschuldigte sich in der Berner Innenstadt befand, als er den Anruf seiner Mutter entgegennahm, da der Anruf über die Antenne an der P.________-Gasse 14 abgewickelt wurde.