Zweitens, das andere Fahrzeug stand ebenfalls schräg zur linken Seite hin. In diesem Fall hätte sich für den Beschuldigten kein Grund ergeben, sein Fahrzeug derart schräg abzustellen, da er nicht durch das andere Fahrzeug behindert worden wäre. Zudem würde ein anderes falsch parkiertes Fahrzeug nicht erklären, wieso der Beschuldigte sein Fahrzeug weit über die Länge der Parkfelder und auf das Trottoir parkierte. Die Parkfelder weisen eine ausreichende Länge auf, was auf den Fotos deutlich ersichtlich ist (insb. pag. 11).