13 Lenker wie dem Beschuldigten ohne grosses Manövrieren und damit ohne Zeitverlust möglich, das Fahrzeug korrekt auf dem Parkfeld abzustellen. Die Aussage des Beschuldigten in der Hauptverhandlung, wonach wahrscheinlich auch ein anderes Fahrzeug ein bisschen komisch parkiert gewesen sei (pag. 186 Z 2f.), ist rein hypothetisch. Einerseits war von diesem Umstand bis zur Hauptverhandlung nie die Rede, sondern erst bei der Aufforderung, das Parkmanöver zu beschreiben. Andererseits ist eine derartige Konstellation schwer denkbar.