Sowohl die Familienwohnung an der Y._________Strasse 9, als auch die Geschäftswohnung an der E.________-Strasse 56 waren nur wenige Gehminuten vom Fahrzeug des Beschuldigten entfernt. Es wäre viel wahrscheinlicher, dass er in eine der beiden Wohnungen gegangen wäre, um sich dort zu entspannen. Die Aussagen des Beschuldigten sind nicht glaubhaft. Die Beweisfotos des parkierten Fahrzeuges des Beschuldigten zeigen, dass die Parkfelder senkrecht zur Strasse stehen und gut sichtbar markiert sind. Der Beschuldigte hat seinen Führerschein im Alter von 20 Jahren gemacht (pag. 185 Z 21). Selbst im Stress ist es einem ortskundigen und geübten