War dies der Fall, hätte er nach allgemeiner Lebenserfahrung bloss die im Fahrzeug vergessenen Gegenstände geholt und wäre danach in die gemütlichere Wohnung zurückgekehrt. Dies drängt sich umso mehr auf, als sich der Vorfall im Januar und damit im kältesten Monat des Jahres ereignet hat. Um also tatsächlich im Wagen entspannen zu können, musste der Motor des Fahrzeuges einige Zeit laufen. Sowohl die Familienwohnung an der Y._________Strasse 9, als auch die Geschäftswohnung an der E.________-Strasse 56 waren nur wenige Gehminuten vom Fahrzeug des Beschuldigten entfernt.