131). Des Weiteren wurde eine Übersicht von Hotelbuchungen, unter anderem für die Nacht vom 6. Januar 2016 auf den 7. Januar 2016 eingereicht. Ersichtlich ist, dass eine Buchung für das U.________ (Hotel) ursprünglich für die Nacht des 6. Januar 2016 gebucht, danach jedoch widerrufen wurde. Das Hotel V.________ wurde für diese Nacht gebucht und bezahlt (pag. 132). Endlich wurde ein Screenshot betreffend den SMS-Verkehr zwischen der Auto W.________ AG und dem Berufungsführer eingereicht. Letzterer erhielt am 7. Januar 2016 um 13:37 Uhr eine SMS mit der Bekanntgabe der Adresse X.________- Strasse 36, 3014 Bern und dem Code „4351“.