Für den 7. Januar 2016 wurde die Auswertung der Mobilfunkdaten des Mobiltelefons des Berufungsführers angeordnet (pag. 91 f.). Mit der Überwachung sollte geklärt werden, ob seine Angaben zum Aufenthaltsort zutreffend gewesen sind (pag. 86). Der exakte Standort kann dabei trotz Auswertung der Antennen nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Zwar wird eine Verbindung normalerweise über die nächste Antenne geleitet, doch wird diese automatisch auf eine andere umgeleitet, wenn die am nächsten liegende ausgelastet ist.