9.4 Ergebnis forensisch-toxikologische Alkoholbestimmung Bei der forensisch-toxikologischen Alkoholbestimmung konnte eine auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnete Blutalkoholkonzentration mit einem Minimalwert von 2.06 Gewichtspromille und einem Maximalwert von 2.66 Gewichtspromille festgestellt werden (pag. 40). Dabei wurde das Trinkende auf 02:30 Uhr, die Ereigniszeit auf 04:50 Uhr festgelegt (pag. 39). 9.5 Auswertung des Mobiltelefons Für den 7. Januar 2016 wurde die Auswertung der Mobilfunkdaten des Mobiltelefons des Berufungsführers angeordnet (pag.