Er habe den Alkoholtest verweigert (pag. 34 Z 17). Er habe ihnen die Wohnung an der E.________-Strasse zeigen wollen. Da sie ihm geglaubt hätten, dass er dort wohne, habe es in diesem Moment für sie keine Rolle gespielt, dort vorbei zu gehen (pag. 35 Z 22 ff.). Welchen Grund der Berufungsführer für den Besuch seiner Wohnung genannt habe wisse er, M.________, nicht mehr (pag. 35 Z 29). Im Fahrzeug hätten sie keine alkoholischen Getränke feststellen können (pag. 35 Z 34). Koffer und Laptop seien im Wagen gewesen, vermutlich auch das Handy (pag. 35 Z 37). Sie hätten dem Berufungsführer Handschellen anlegen müssen, um ihn auf die Wache mitzunehmen