Er sei nicht angegurtet gewesen (pag. 32 Z 71). Sie sei nicht mehr ganz sicher, glaube aber, er habe keine Jacke getragen (pag. 32 Z 75 f.). Er habe die Polizisten quasi so behandelt, als hätten sie kein Recht, ihn zu kontrollieren. Er sei unkooperativ gewesen (pag. 32 Z 80 ff.). M.________, Kantonspolizei Bern, gab an, die Kollegen vom Botschaftsschutz seien vor Ort gewesen, als er hinzugekommen sei. Die Kollegin habe sie über die Situation orientiert (pag. 34 Z 11 ff.). Das Gespräch mit dem Berufungsführer sei schwierig gewesen (pag. 34 Z 14 f.). Er habe mehrheitlich französisch gesprochen und nur schlecht deutsch (pag. 34 Z 15 f.). Er habe den Alkoholtest verweigert (pag.