Er sei nicht sicher, ob ein anderes Auto komisch parkiert gewesen sei. Er sei angekommen, habe parkiert, sei ausgestiegen und zur Wohnung gerannt, nachdem er das Fahrzeug abgeschlossen habe (pag. 186 Z 1 ff.). Wenn er sage, er sei zu seiner Wohnung gerannt, meine er jene an der E.________-Strasse; dort, wo er arbeite (pag. 186 Z 5 f.). Auf die Frage, weshalb er seine Aussage bezüglich des Alkoholkonsums bei der Staatsanwaltschaft korrigiert habe, gab er an, man könne sich bei 2 Promille im Blut vorstellen, dass er sich bei der Polizei geirrt habe. Der Kontakt mit der Polizei sei nicht angenehm gewesen.