Er reise sehr viel (pag. 185 Z 27 f.). An diesem Tag habe er einen Termin in St. Louis gehabt und habe zurück nach Fribourg gehen müssen. Weil er am Tag zuvor eine Vollbremsung habe einlegen müssen, sei sein Fahrzeug in der Garage gewesen (pag. 185 Z 29 ff.). Auf die Frage, ob er das Parkmanöver beschreiben könne, antwortete der Berufungsführer, in Eile gewesen zu sein, weil er das Skypegespräch habe durchführen müssen. Beim L.________- Park sei es dunkel gewesen. Er sei nicht sicher, ob ein anderes Auto komisch parkiert gewesen sei.