9 nicht bereits nach dem Skypegespräch zum Parkplatz gegangen, um das Auto richtig zu parkieren, weil er im Arbeitsmodus und unter Druck gewesen sei (pag. 24 Z 121 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung korrigierte der Berufungsführer seine Aussagen bei der Staatsanwaltschaft (pag. 22 Z 27 f.) und gab an, er habe nicht gemeint, dass das Skypegespräch genau um 20:00 Uhr stattgefunden habe. Das stimme auch mit den Geo-Auswertungen überein. Die SMS habe er nicht von zuhause aus geschickt (pag. 183 Z 26 ff.).