Als die Polizei gekommen sei, habe er zuerst ein Licht gesehen. Dann sei die Türe geöffnet worden (pag. 23 Z 77 f.). Dass der Polizist die Türe habe öffnen können, zeige, dass der Gangwahlhebel in die Funktion «P» (Park) gestellt gewesen sei (pag. 23 Z 82 f.). Der Berufungsführer gab zudem an, er besitze nur ein Telefongerät, welches er privat und für das Geschäft nutze (pag. 24 Z 93). Auf die Frage, wie er eine SMS habe schreiben können, wenn sein iPhone im Auto gewesen sei, antwortete er, er wisse nur, dass er die SMS von seinem iPhone geschrieben habe. Er könne nicht sagen, wann er diese SMS geschickt habe (pag. 24 Z 102 ff.).