Als er Musik gehört habe, sei er eingeschlafen. Auf jeden Fall habe er nicht Auto fahren wollen (pag. 23 Z 51). Auf Vorhalt seiner Aussagen bei der Polizei gab er an, er habe sein Fahrzeug nicht genau um 19:00 Uhr, sondern kurz vor 20:00 Uhr parkiert (pag. 23 Z 58). Weiter sei seine Aussage, wonach er vier Gläser Grappa getrunken habe, nicht korrekt. Er habe ein wenig Wein und eine halbe Flasche Grappa getrunken. Das entspreche etwa seinen Blutalkoholwerten (pag. 23 Z 62 f.). Es sei nicht das erste Mal, dass er mit Alkohol erwischt worden sei und er wisse, dass es für ihn Folgen haben könne (pag. 23 Z 65 ff.). Als die Polizei gekommen sei, habe er zuerst ein Licht gesehen.