9.2 Aussagen des Berufungsführers Bei der Polizei gab der Berufungsführer an, er glaube nicht, dass der Motor gelaufen sei, er habe nur den Startknopf gedrückt, um Musik zu hören. Das Licht sei eingeschaltet gewesen (pag. 20). Gefahren sei er nicht, er habe das Auto schon am Vorabend um 19:00 Uhr dort parkiert, nachdem er vom Flughafen Basel nach Bern gefahren sei. Falsch parkiert habe er, weil er schnell in die Wohnung habe gehen