8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt generell Wie die Vorinstanz festhält, ist unbestritten, dass der Zeitungsbote I.________ gegen 05:00 Uhr auf einen parkierten BMW aufmerksam wurde, bei welchem der Motor in Betrieb war (pag. 37). Er meldete dies einem Fahrzeug des Botschaftsschutzes (pag. 30, 37), woraufhin die Patrouille – bestehend aus J.________ und K.________ – den Berufungsführer schlafend in seinem Wagen mit laufendem Motor und eingeschaltetem Abblendlicht vorfand (pag. 28, 32). Der Wagen stand quer über zwei Parkfelder und über einen Teil des Trottoirs (pag.