7 neuen Tatsache anzupassen. Der Berufungsführer habe seine Arbeitsstelle bei H.________-France verloren. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, hätten die Parteien am 17. Februar 2017 eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach der Arbeitsvertrag des Berufungsführers am 7. April 2017 aufgelöst werde. Die Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung seien noch unbekannt. Es sei jedoch mit einer empfindlichen Einkommenseinbusse zu rechnen.