Das führe regelmässig zum Kältesterben von Obdachlosen oder von im Freien eingeschlafenen angetrunkenen Personen. Auch sei beweismässig nicht erstellt, welche Kleidung der Berufungsführer getragen habe. Ob schliesslich Musik gelaufen sei oder nicht, sei nicht massgebend. Es sei möglich, dass die Musik während des Schlafs zu einem Ende gekommen sei. 7.2 Sollte es schliesslich entgegen den Hauptanträgen zu einem Schuldspruch kommen, sei die Geldstrafe aufgrund einer seit dem Urteil der Vorinstanz eingetretenen