Es sei ein Parkplatz und keine Fahrbahn. Das Manöver sei in der Nacht erfolgt, auf einem gemäss den Fotos wohl zu jener Zeit mehrheitlich leeren Parkplatz, und das Parkieren sei für eine beschränkte Zeit geplant gewesen, da am nächsten Morgen die Ehefrau oder die Sekretärin des Berufungsführers beauftragt gewesen seien, mit dem Wagen an einen anderen Ort zu fahren. Es sei kein Schaden entstanden. Es sei kein anderes Fahrzeug behindert worden.