Realistisch erscheine diese Annahme nur, wenn der Lenker beim Parkieren einen Schaden verursache und diesen wegen seines Zustands nicht bemerke oder ignoriere. Eine solche Annahme erscheine eventuell auch nachvollziehbar, wenn der Lenker seinen Wagen auf privatem Boden, auf einer befahrenen Fahrbahn, auf Tramschienen oder sonst wie auf eine Weise parkiere, die einen Schaden verursache oder eine Gefahr für Dritte bedeute. Das sei hier nicht der Fall. Der Parkplatz an der D.________-Strasse befinde sich ausserhalb der Innenstadt. Es sei ein Parkplatz und keine Fahrbahn.