Objektive Beweismittel, wonach er in angetrunkenem Zustand gefahren oder mit dieser Absicht in seinen Wagen gestiegen wäre, bestünden keine. Die Beobachtungen der Zeugen würden sich einzig auf einen auf einem Parkplatz stehenden Wagen beziehen. Auch die Randdaten des Mobiltelefons erlaubten keinen Rückschluss, dass er den Wagen gelenkt habe. Im Gegenteil: Zwischen der letzten aufgezeichneten Tätigkeit vom Vortag, 7. Januar 2016 (SMS an die Garage von 20:41 Uhr, wonach der Autoschlüssel nicht im Kasten «pas dans la boîte» gewesen sei), bis zum ersten Telefon vom nächsten Morgen um 07:59 Uhr (nach der Polizeikontrolle) herrsche Funkstille.