2. Prozessgeschichte Am 25. Mai 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen eines Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) durch Fahren in fahrunfähigem Zustand infolge qualifizierter Blutalkoholkonzentration (2.06 Gewichtspromille), begangen am 8. Januar 2016, zwischen ca. 02:30 und 04:50 Uhr in Bern, schuldig erklärt. Dem Berufungsführer wurde eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je CHF 250.00, ausmachend CHF 18‘750.00, auferlegt. Zudem wurde der mit Urteil des Tribunal de Police de l‘arrondissement de L’Est vaudois (Nr.__