Der A.________ mit Urteil des Tribunal de police de l’arrondissement de l’Est vaudois (Nr.________) vom 13.11.2013 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 90.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. Die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 150.00 werden dem Verurteilten auferlegt. 2 III. Weiter wird verfügt: 1. Der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, z.Hd. Staatsanwalt C.________, schriftlich zu eröffnen.