2. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘900.00 und Auslagen von CHF 1‘301.10, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘201.10. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Staatsanwaltschaft CHF 1'500.00 Kosten des Zwangsmassnahmengerichts CHF 400.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 1'000.00 Total CHF 2'900.00 Die Auslagen setzen sich zusammen aus: