Sowohl im Urteil 6B_333/2016 vom 30. Juni 2016 als auch im Urteil 6B_1181/2016 vom 13. Dezember 2017 hatte das Bundesgericht Fälle zu beurteilen, bei denen Einstellungsentscheide von der oberen kantonalen Instanz in einem Berufungsverfahren überprüft worden waren. Das Bundesgericht hielt in beiden Fällen fest, dass die Vorinstanz das eingereichte Rechtsmittel an die funktionell zuständige Abteilung für Beschwerdeverfahren hätte weiterleiten müssen (Urteil 6B_333/2016, E. 1.6; Urteil 6B_1181/2016, E. 3.1.).