1. Mit Entscheid («Urteil») vom 5. September 2016 stellte das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz infolge Verjährung ein und traf die daraus folgenden Verfügungen. Insbesondere wurde dem Beschuldigten eine Ersatzforderung für die nicht mehr vorhandenen Vermögenswerte, die der Einziehung unterlagen, von CHF 8‘250.00 auferlegt. In der Rechtsmittelbelehrung wurde auf die Berufung hingewiesen (pag. 172 ff.).