2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 10‘800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 12‘396.00. 5. Zur Bezahlung der Kosten des zweiten oberinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 5‘000.00.