Für Sexualdelikte mittleren Schweregrads wie sexuelle Nötigungen ohne Penetration werden Summen von CHF 3‘000.00 bis CHF 5‘000.00 erwähnt. In leichten Fällen soll von einer Basisgenugtuung abgesehen und die Genugtuung nach richterliche Ermessen bemessen werden (HÜTTE, a.a.O., S. 174 f.) Ausgehend von einer Basisgenugtuung für eine derartige erlittene einmalige sexuelle Nötigung durch erzwungenen Analverkehr in der Grössenordnung von ca. CHF 10‘000.00 und einer unterdurchschnittlichen Traumatisierung (Delikt innerhalb Beziehung, vorher und nachher weitere sexuelle Kontakte, seit zwei Jahren keine psychiatrische Behandlungen mehr) sowie unter Berücksichtigung der erfolg-